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BFH 24.7.2013 XI R 14/11, StuB 5/2014 S. 199

Umsatzsteuer | Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung

(1) Auch ein Kleinunternehmer (§ 19 UStG) muss eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. (2) Berechnet ein Kleinunternehmer in einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Steuer nach den allgemeinen Vorschriften des UStG, ist darin grundsätzlich ein Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) zu sehen. (3) In Zweifelsfällen muss das FA den Kleinunternehmer fragen, welcher Besteuerungsform er seine Umsätze unterwerfen will. Verbleiben Zweifel, kann eine Option zur Regelbesteuerung nicht angenommen werden (Bezug: § 13b, § 18 Abs. 3, § 19 Abs. 1 und 2 UStG).

Praxishinweise

Der Kleinunternehmer kann nach § 19 Abs. 2 UStG dem FA bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 S. 200UStG verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der...

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