Arbeitshilfe - Stand: 21.01.2015

Vorsteuerabzug eines nicht als gemeinnützig anerkannten Vereins

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Hat ein nicht als gemeinnützig anerkannter Verein, der ausschließlich wirtschaftlich tätig ist, einen ideellen Bereich und ist er für dieses Tätigkeitsfeld nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NAAAE-56829