Wechsel der Gewinnermittlungsart bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
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Kann der mit der Einkommensteuererklärung beantragte Wechsel zur Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahmen-Überschussrechnung nach Ergehen des Steuerbescheides durch Einreichung einer Bilanz widerrufen werden, oder liegt darin ein (unzulässiger) erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart? – War deshalb die in dem nachträglich erstellten Jahresabschluss geltend gemachte Teilwertabschreibung auf ein Grundstück nicht zu berücksichtigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAE-56816