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Arbeitshilfe - Stand: 23.12.2014

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur zolltariflichen Einreihung von Sendemodulen und Empfangsmodulen

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1. Führt der Umstand, dass eine Ware eine eigene Funktion im Sinne der Position 8543 der Kombinierten Nomenklatur hat dazu, dass diese Ware trotz ihrer Zusammensetzung nicht mehr der Position 8541 zugewiesen werden kann?

2. Bei Bejahung der 1. Frage: Unter welchen Voraussetzungen sind Sende-/Empfangsmodule der in den Gründen näher bezeichneten Art, die eine eigene Funktion im Sinne der Position 8543 haben, als Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten der Position 8543 anzusehen?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
HAAAE-56789