Behandlung von Tagegeldern für eine Feldoperation der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Aserbaidschan als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit i.S. DBA-Aserbaidschan
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Sind die von der OSZE an Mitglieder einer OSZE-Mission gezahlten Tagegelder als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit i. S. des DBA-Aserbaidschan zu erfassen? - Wird § 50d Abs. 8 EStG wegen des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG und der lex-posterior-Regel durch ein später erlassenes DBA verdrängt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
VAAAE-56741