Arbeitshilfe - Stand: 01.10.2014

Bindungswirkung der Feststellung der Endbestände nach § 36 Abs. 7 KStG für die Festsetzung des Auszahlungsanspruchs nach § 37 Abs. 5 KStG

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Besteht für die Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens auf den gemäß § 37 Abs. 4 KStG und für die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens gemäß § 37 Abs. 5 KStG eine Bindung an die letztmalige Feststellung der Endbestände gemäß § 36 Abs. 7 KStG und an die Feststellungen des Körperschaftsteuerguthabens in den Jahren 2002 bis 2005? - Besteht zwischen der Feststellung der Endbestände und der Feststellung des Körperschaftsteuerguthabens ein Grundlagen-/Folgebescheid-Verhältnis?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
OAAAE-56739