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Impairment versus Teilwertabschreibung
I. Grundlagen
1. Teilwert und dauerhafte Wertminderung
Der Teilwert blickt auf eine nahezu 90jährige Geschichte zurück. In der Tradition deutschnationaler Bilanztheorie ist der Seitenblick auf den handelsrechtlichen niedrigeren beizulegenden Wert geboten. Dieser Begriff ist nichtssagend, kann deshalb beliebig mit betriebswirtschaftlichem Gehalt interpretiert werden. Demgegenüber wird dem Teilwertbegriff die nicht eindeutige Lösbarkeit der Zurechnung eines Gesamtkaufpreises auf das einzelne Wirtschaftsgut vorgeworfen . Die Bilanzierungspraxis hat sich von derlei Gedankenspielerei nicht beeindrucken lassen. Für sie war die Teilwertabschreibung identisch mit der Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Dazu passt die postenübergreifende Ausrichtung der beiden Bewertungsvorgaben im jetzigen § 253 Abs. 3 und Abs. 4 HGB.
Seit 2002 genügt zur Berechtigung einer Teilwertabschreibung nicht mehr die Wertminderung eines Wirtschaftsguts am Bilanzstichtag. Sie muss zusätzlich voraussichtlich von Dauer sein. Der Steuergesetzgeber hat dabei Anleihe bei der für die handelsrechtliche Wertminderung im Anlage...