Betrieb von öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen durch Versorgungsunternehmen: Steuerentlastung für die Erzeugung von Licht nach § 9b StromStG knüpft an den Verbraucher an?
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Stromsteuerentlastung (Januar bis März 2011) für den zum Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen durch ein Versorgungsunternehmen eingesetzten Strom.
Ist „Nutzer” des Lichts der Straßenbeleuchtung i.S. des § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG das Versorgungsunternehmen oder die Verkehrsteilnehmer und Anlieger der Straße?
Ist das Versorgungsunternehmen zumindest wirtschaftlicher Nutzer des Lichts?
Kann § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG aufgrund der Unbestimmtheit seines Inhalts als Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung gesehen werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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IAAAE-56699