Vertragsbeziehungen des Unternehmers zu zwei verschiedenen Personen sind zwei Lebenssachverhalte im Sinne des § 174 AO, auch wenn alternativ nur aus einer der Vertragsbeziehungen umsatzsteuerliche Konsequenzen zu ziehen sind
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Ein Unternehmer schloss mit einem Verlag einen Vertrag und trat gleichzeitig seine Ansprüche auf Ausschüttung gegenüber einem Dritten an den Verlag ab.
Handelt es sich bei den Vertragsbeziehungen des Unternehmers zu zwei verschiedenen Personen um einen oder um zwei Lebenssachverhalte im Sinne des § 174 AO, wenn alternativ nur aus einer der Vertragsbeziehungen umsatzsteuerliche Konsequenzen zu ziehen sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
KAAAE-56694