Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Insolvenzrecht | „Stehenlassen“ von Gewinnen durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer als eine dem Gesellschafterdarlehen vergleichbare Forderung
Trägt der alleinige GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer den Jahresgewinn 2008 und 2009 zunächst auf neue Rechnung vor und beschließt sodann Anfang 2011 deren Ausschüttung, entsprechen diese „stehengelassenen“ Gewinne wirtschaftlich einer S. 745 [i]Werner, NWB 5/2014 S. 280Darlehensforderung i. S. von § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO und können von daher auch einer insolvenzrechtlichen Anfechtung als Gesellschafterdarlehen unterliegen (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO).
Bei einem Gewinnvortrag bleiben die Erträge – anders als bei der Gewinnausschüttung – noch [i]Stapper/Schädlich, NWB 51/2013 S. 4062in der Gesellschaft. Die Gesellschafter belassen mithin der Gesellschaft vorübergehend bereits vorhandene Mittel, die automatisch in den verteilungsfähigen Gewinn gehen und ihnen damit im nächsten Geschäftsjahr wieder zur Disposition stehen, ohne dass es hierfür wie bei der...