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Einkommensteuer | Heimischer Telearbeitsplatz eines Steuerberaters
Die Abzugsbeschränkung für das häusliche Arbeitszimmer kommt bei einem häuslichen Telearbeitsplatz gem. allenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Einrichtung des Telearbeitsplatzes im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers liegt und der Arbeitnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber gehalten ist, an mehreren Tagen in der Woche seine Arbeitsleistung an dem häuslichen Telearbeitsplatz zu erbringen.
A und B – beide Wirtschaftsprüfer und S. 739Steuerberater – sind an einer Partnerschaftsgesellschaft jeweils hälftig beteiligt. Das Finanzgericht hatte in der Vorinstanz den qualitativen Schwerpunkt der Betätigung des A in den Praxisräumen der Gesellschaft gesehen. Die für den Beruf eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers wesentlichen...