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Einkommensteuer | Pauschaler Kilometergeldansatz bei Dienstreisen
Die obersten Finanzbehörden der Länder weisen per Allgemeinverfügung alle am anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und des Gewerbesteuermessbetrags sowie gegen gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen zurück, soweit geltend gemacht wird, die Ungleichbehandlung steuerfrei bleibender bzw. als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbarer pauschaler Aufwendungen für Fahrten anlässlich von Dienst- oder Geschäftsreisen (§ 3 Nr. 13 und 16, § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) verstoße gegen das Grundgesetz. Hintergrund: Wird ein Kraftfahrzeug für eine Dienst- oder Geschäftsreise genutzt, sind die hierdurch entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar. Anstelle eines Nachweises der durch die Reise tat...