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Rückzahlung von Weiterbildungskosten
Aktuelles Urteil des BAG führt zum Anpassungsbedarf bei zahlreichen Rückzahlungsklauseln
[i]Tödtmann/Kaluza, NWB 8/2011 S. 638 Je nach Branche sind kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter ganz wesentlich für das Unternehmen und dessen Wettbewerbsfähigkeit. Auf der anderen Seite ist die [i]infoCenter „Arbeitsvertrag“ NWB HAAAB-03353Weiterbildung von Mitarbeitern zunächst eine Investition. Das Unternehmen trägt (ggf. anteilig) Kosten für die Bildungsmaßnahme als solche, die je nach Fachrichtung und Dauer durchaus beachtlich sein können. Im Ausgangspunkt gilt hier Folgendes: [i]infoCenter „Fortbildungskosten“ NWB SAAAB-03400Wenn der Arbeitgeber Weiterbildungsmaßnahmen anbietet und er die Teilnahme daran freistellt, ist es grds. zulässig, die Arbeitnehmer an den Kosten der Weiterbildung zu beteiligen. Vielfach übernimmt der Arbeitgeber die Kosten im Rahmen notwendiger „Humankapitalinvestitionen“ auch vollständig, vereinbart aber Rückzahlungsregelungen für den Fall, dass der geförderte Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis von sich aus beendet. Das BAG hat jüngst mit Urteil vom - 9 AZR 442/12 NWB GAAAE-47447 entschieden, dass Klauseln in Formularverträgen über die Erstattung von Weiterbildungskosten dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) nur genügen, wenn sie keine vermeidbaren Unklarheiten bezüglich der ggf. zu erstattenden Kosten dem Grunde und der Höhe nach en...