Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Riester-Rente und Sonderausgabenabzug
Unmittelbare Förderung trotz Zugehörigkeit zu einem berufsständischen Versorgungswerk?
[i]Myßen/Fischer, NWB 26/2013 S. 2062; dies., NWB 25/2013 S. 1977; Leuchtenberg, NWB 27/2013 S. 2165; ders., NWB 22/2013 S. 1761Seit dem Jahr 2002 gibt es in Deutschland die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge, die sog. Riester-Rente. Sie wurde eingeführt, um die auf dem Umlageverfahren basierende gesetzliche Rentenversicherung zu flankieren. Gleichzeitig wurde die gesetzliche Rentenversicherung durch Änderungen an der Rentenanpassungsformel „demographiefest“ gemacht. Doch nicht alle Steuerpflichtigen erhalten die unmittelbare und damit volle Riester-Förderung (Zulage und ggf. Sonderausgabenabzug). Nach Meinung der Finanzverwaltung (zuletzt bekräftigt mit BStBl 2013 I S. 1022, Anlage 1 unter C, Nr. 2, Buchst. a) und eines großen Teils des Fachschrifttums sind u. a. Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen von der unmittelbaren Riester-Förderung ausgeschlossen. [i]FG München, Urteil vom 5. 3. 2012 - 7 K 2772/09 NWB VAAAE-35110Ob diese Einschätzung womöglich viel zu pauschal und restriktiv ist und die Verwaltungspraxis gegen materielles Recht bzw. das Grundgesetz verstößt, hat der BFH nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde (Az.: X B 67/12) in der seit dem anhängigen Revision (Az.: X R 11/13) zu ...