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Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Verschärfte Abwehrmöglichkeiten gegen ungerechtfertigte Abmahnwellen und unzulässige Inkassotätigkeit
[i]Frings, NWB 23/2012 S. 1912In „letzter Sekunde“ der vorangegangenen Legislaturperiode ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken noch vom Bundesrat am verabschiedet worden und in seinen wesentlichen Teilen am (BGBl 2013 I S. 3714) in Kraft getreten; lediglich einige Regelungen über Inkassodienstleistungen werden erst am in Kraft treten. Mit diesem Gesetz soll vor allem der „Abzocke“ von Schuldnern mit „Abmahnwellen“ und unzulässiger Inkassotätigkeit entgegengewirkt werden. Hierbei setzt der Gesetzgeber vor allem auf gesteigerte Informations- und Darlegungspflichten zum Inhalt der Abmahnungen und der Inkassoforderungen, auf die Deckelung von Gebühren bei Inkasso- und Abmahntätigkeiten sowie auf die Abschaffung des „fliegenden“ Gerichtsstands bei urheberrechtlichen Abmahnungen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Anlass der gesetzlichen Neuregelung
[i]Zunehmende Beschwerden über Beitreibung nicht existierender ForderungenSeit einigen Jahren häufen sich die Beschwerden und Berichte von Bürgern über die Beitreibung nicht existierender Forderungen, überzogene Inkassokosten und überhöhte Forderungen bei Massenabmahnungen, die von dubiosen Unternehmen, aber auch nicht selten unter Mitwirkung von ...