Kindergeldanspruch eines im Inland ansässigen und selbständig tätigen polnischen Staatsbürgers – Ausschluss bei Kindergeldbezug
in Polen – Höhe der ausländischen Leistung – Anwendbarkeit der der Kollisionsvorschrift des Art. 73 VO (EWG) 1408/71 – Voraussetzung
der Beitragspflicht in der deutschen Rentenversicherung
Leitsatz
Der Kindergeldanspruch eines im Inland ansässigen und selbständig tätigen polnischen Staatsbürgers wird durch die Vorschrift
des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ausgeschlossen, wenn für die in Polen wohnhaften Kinder polnische Familienleistungen gewährt
wurden.
Auf die Höhe der ausländischen Leistung kommt es für die Vergleichbarkeit mit dem deutschen Kindergeld nicht an.
§ 65 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird nicht durch die Kollisionsvorschrift des Art. 73 VO (EWG) 1408/71 verdrängt, wenn der Anspruchsteller
in Deutschland weder in einer Versicherung der selbständig Erwerbstätigen für den Fall des Alters noch in der gesetzlichen
Rentenversicherung versicherungs- oder beitragspflichtig ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAE-56426
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 03.07.2013 - 7 K 439/12 Kg
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