Kindergeld für ein volljähriges verheiratetes Kind nach Wegfall des Grenzbetrages – Höhe der Ausbildungsvergütung – Bedeutung
des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Ehegatten – Fehlen einer typischen Unterhaltssituation
Leitsatz
Die Höhe der Ausbildungsvergütung eines in der Erstausbildung befindlichen volljährigen verheirateten Kindes und der Unterhaltsanspruch
des Kindes gegen seinen Ehegatten sind nach Wegfall des Grenzbetrages (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F.) in Streitzeiträumen ab
Januar 2012 für den Anspruch auf Kindergeld nicht mehr von Bedeutung.
Ab dem Jahr 2012 kann auch das Fehlen einer typischen Unterhaltssituation die Kindergeldberechtigung der Eltern nicht mehr
ausschließen.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 655 Nr. 8 FAAAE-56408
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 16.10.2013 - 2 K 433/13 Kg
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