Kindergeldanspruch für volljähriges behindertes Kind ungeachtet der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erst nach
Überschreitung der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG genannten Altersgrenze
Leitsatz
1. Der im Schwerbehindertenausweis festgestellte Grad der Behinderung spricht für oder gegen die Ursächlichkeit der Behinderung
für eine fehlende Erwerbstätigkeit des Kindes.
2. Wurde der Schwerbehindertenausweis erst nach Überschreiten der Altersgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG (früher:
27. Lebensjahr; jetzt: 25. Lebensjahr) erstellt, so sagt das Ausstellungsdatum nichts darüber aus, ob die Behinderung des
Kindes wie für den Kindergeldanspruch erforderlich vor oder erst nach Erreichen der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG aufgeführten
Altersgrenze eingetreten ist. Der Nachweis des Eintritts der Behinderung des Kindes vor Erreichen der Altersgrenze kann daher
durch anderweitige Unterlagen erbracht werden.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 659 Nr. 8 HAAAE-56387
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FG des Saarlandes, Urteil v. 23.10.2013 - 2 K 1154/13
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