Besteuerungsrecht bei konzerninterner Arbeitnehmerentsendung nach dem DBA-Österreich
Leitsatz
1. Wird ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer nur kurzfristig in das Inland entsandt und übernimmt das aufnehmende Unternehmen
die Vergütung für dessen Tätigkeit im Inland, ist das aufnehmende Unternehmen als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen,
so dass das nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich bestehende inländische Besteuerungsrecht für die Lohneinkünfte nicht nach Art.
15 Abs. 2 DBA-Österreich an Österreich zurückfällt.
2. Für die Ermittlung des wirtschaftlichen Arbeitgebers im Abkommensfall ist auf das Verhältnis zwischen dem entsendenden
und dem aufnehmenden Unternehmen sowie deren jeweiliges Verhältnis zum Arbeitnehmer abzustellen.
3. Art. 15 Abs. 3 DBA-Österreich bezieht sich nur auf den Fall der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung und nicht auf den
Fall der konzerninternen Arbeitnehmerentsendung.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 774 Nr. 9 IStR 2014 S. 453 Nr. 12 IWB-Kurznachricht Nr. 11/2014 S. 402 ZAAAE-56381
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.07.2013 - 5 K 4110/10
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