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Steuerrecht | Kein § 37b EStG bei privaten Zuwendungen
Die Pauschalierungsmöglichkeit nach § 37b EStG kommt nicht in Betracht, wenn die Zuwendungen an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter durch einen Vorstandsvorsitzenden und Hauptaktionär geleistet werden.
Nach [i]§ 37b EStG gilt nur bei betrieblichen Zuwendungen dem BFH setzt § 37b EStG betriebliche Zuwendungen voraus. Ein Vorstandsvorsitzender und Hauptaktionär kann aber keine betrieblichen Zuwendungen erbringen, sondern nur aus seinem Privatvermögen Zuwendungen leisten. Ein Antrag nach § 37b EStG und damit eine Übernahme der Steuer für den Zuwendungsempfänger ist somit nicht möglich.
[i]Zuwendung muss beim Empfänger steuerpflichtig seinDer BFH hat jüngst erst entschieden, dass die Pauschalierungsmöglichkeit nach § 37b EStG nur dann in Betracht kommt, wenn die Zuwendung beim Zuwendungsempfänger zu einkommensteuerpflichtigen Einkünften führt . Das neue Urteil vom enthält nun eine weitere Einschränkun...