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BGH 20.02.2014 VII ZR 172/13, NWB 10/2014 S. 665

Haftungsrecht | Nutzungsausfallentschädigung bei Verzug des Bauträgers

Kommt ein Bauträger mit der Fertigstellung (hier: einer Altbauwohnung) in Verzug, kann der Käufer dann Schadensersatz für die entgangene Nutzung verlangen, wenn ihm in dieser Zeit anderweitiger, in etwa gleichwertiger Wohnraum nicht zur Verfügung steht. Diese Voraussetzung lag im entschiedenen Fall vor, weil die bisher genutzte Wohnung 72 qm, die erworbene und vorenthaltene Wohnung jedoch eine Wohnfläche von 136 qm hatte. Die Kläger berechneten die Höhe der geltend gemachten Nutzungsausfallentschädigung (hier: vom  bis ) mit einer Vergleichsmiete für die vorenthaltene Wohnung unter Anrechnung der ohnehin zu erstattenden Miete für die weitergenutzte Wohnung. Das Berufungsgericht hat diesen Anspruch unter Abzug eines Abschlags von 30 % (für Vermietergewinn und bei privater Nutzung sonst nich...

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