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Umsatzsteuer | Anzuwendender Steuersatz für die Nutzung einer Sauna in einem Fitnessstudio
Im Urteilsfall war streitig, ob die von der Antragstellerin – der Betreiberin eines Fitnessstudios – erbrachten Saunaleistungen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Mit Beschluss vom führt das FG München aus, dass die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG, nach der sich die Steuer auf 7 % ermäßigt, bei einer bloßen Saunanutzung nicht erfüllt seien, denn die Verabreichung eines Heilbads müsse der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Hiervon könne bei einer Sauna in einem Fitnessstudio regelmäßig aber keine Rede sein, da sie lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden dient ( NWB MAAAB-56111). Der ermäßigte Steuersatz für die Nutzung einer Sauna gelte nur dann, wenn der Saunabesuch ärztlich verordn...