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Öffentlicher Dienst; | Anrechnung von ,,Kur-Tagen'' auf den Tarifurlaub
Weder der BAT noch der BAT-O verbieten es, einzelne Tage von sog. ,,Kur-Aufenthalten'' des Arbeitnehmers (bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation) auf den Tarifurlaub anzurechnen. Die Rechtsgrundlage für eine Anrechnungserklärung findet sich in § 10 Abs. 1 Satz 1 BUrlG i. d. F. des ArbBeschFG v. (BGBl 1996 I S. 1476). Die Grundsätze der Arbeitsunfähigkeit, die eine Anrechnung ausschließen, sind mangels ausdrücklicher Nennung nicht zu übertragen auf die Teilnahme an Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation ( und v. - 9 AZR 242/99).