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Grunderwerbsteuer – Einbringung in eine KG bei anschließender Umwandlung in eine GmbH (BFH)
Der BFH hat u. a. klargestellt, dass die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Steuer bei einer Grundstückseinbringung nicht erfüllt sind, wenn die Gesellschafter der KG ein ihnen gehörendes Grundstück in die KG einbringen und anschließend die KG in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird. Des Weiteren hat er zur Bemessung der Grunderwerbsteuer bei Einbringungsvorgängen Stellung genommen ( NWB EAAAE-53167; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Geht ein Grundstück von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthand über, so wird nach dieser Vorschrift die Steuer in Höhe des Anteils nicht erhoben, soweit der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthand Beteiligten seinem Bruchteil an dem Grundstück entspricht. Diese Regelung ist jedoch nicht...