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NWB EV 3/2014 S. 77

Erbschaftsteuer – Vermögensrückfall an den Erben (BFH)

Erhält ein Ehegatte vereinbarungsgemäß einen Teil des Einmalbeitrags, den er für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung gezahlt hatte, von dem Versicherungsunternehmen erstattet, weil der andere Ehegatte verstorben ist, bevor die geleisteten Rentenzahlungen die Höhe des Einmalbeitrags erreicht haben, unterliegt der Erstattungsbetrag nicht der Erbschaftsteuer ( NWB OAAAE-53168; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird.

Sachverhalt: Die Frau des Klägers (E) schloss Mitte 2003 einen Rentenversicherungsvertrag gegen einen einmaligen Gesamtbeitrag von 150....

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