NWB-EV Nr. 3 vom Seite 69

Poolvereinbarungen

Verena Fuß | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Die Begünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen sind bei der Übertragung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen davon abhängig, dass der Erblasser oder Schenker mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile hält. Anteile mit einer Beteiligungsquote von 25 % oder weniger stellen demgegenüber schädliches Verwaltungsvermögen dar. Es besteht jedoch die Möglichkeit für Gesellschafter mit einer geringeren Beteiligungsquote, über eine Poolung ihrer Anteile die erforderliche Quote zu erreichen und so ebenfalls die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Werner erläutert ab Seite 93, welche Aspekte bei der Gestaltung von Poolvereinbarungen beachtet werden sollten.

Familienheime

Die Vorschriften zur Besteuerung und zu Steuerbefreiungen für Immobilien sind sehr komplex. Auch sog. Familienheime sind von der Steuer befreit. Höne stellt ab Seite 86 die Voraussetzungen für diese Begünstigung vor, zeigt mit Beispielen praxisrelevante Probleme auf und gibt anhand der aktuellen Rechtsprechung Lösungshinweise und Tipps, die bei der Planung von Vermögensübertragungen berücksichtigt werden sollten.

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Beste Grüße

Verena Fuß

Fundstelle(n):
NWB-EV 3/2014 Seite 69
NWB UAAAE-55901