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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 KO 232/13

Gesetze: FGO § 90FGO § 121FGO § 125FGO § 139FGO § 149FGO § 155RVG-VV Nr. 3210 RVG-VV Nr. 3202 RVG-VV Nr. 3104 ZPO § 307ZPO § 522

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Terminsgebühr nach gerichtlichem Hinweis und nach Rechtsmittel-Rücknahme?

Leitsatz

1. Bei nach gerichtlichem Hinweis zurückgenommener Revision und rechtzeitig vor dem ursprünglich vorgesehenen Verhandlungstermin eingestelltem Revisionsverfahren entsteht keine Terminsgebühr.

2. Die Rechtsmittel-Rücknahme stellt kein Anerkenntnis dar; die streitige Anwendbarkeit von § 307 ZPO i. V. m. § 155 FGO bleibt offen.

Fundstelle(n):
XAAAE-55858

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 04.12.2013 - 3 KO 232/13

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