Totalgewinnprognose und Gesamtwürdigung einer künstlerischen Tätigkeit hinsichtlich Liebhaberei
Leitsatz
1. Auch bei der Tätigkeit eines Künstlers ist bei der Totalgewinnprognose zu berücksichtigen, dass sich positive Einkünfte
vielfach erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen lassen.
2. In die gebotene Gesamtwürdigung sind bei einer künstlerischen Betätigung insbesondere folgende Gesichtspunkte einzubeziehen:
Art der künstlerischen Berufsausbildung und Ausbildungsabschluss, künstlerische Tätigkeit als alleinige Existenzgrundlage
des Steuerpflichtigen und ggf. seiner Familie, berufstypische professionelle Vermarktung, besondere betriebliche Einrichtungen
(z. B. Atelier), Erwähnung in einschlägiger Literatur sowie die Erzielung gelegentlicher Überschüsse.