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NWB BB 3/2014 S. 70

AGB: Abschreiben oder Kopieren kann teuer werden

Wer AGB einfach kopiert und sie dann bei sich einsetzt, muss damit rechnen, Schadensersatz zahlen zu müssen. Das hat das entschieden.

Im konkreten Fall hatte ein Unternehmer AGB, die von einem Anwalt erstellt wurden, kopiert und für sich verwendet. Der Anwalt verlangte eine monatliche Entschädigung, insgesamt knapp 1.200 €. Dies sah das Amtsgericht Köln gerechtfertigt.

Praxistipp

Raten Sie Ihren Mandanten dazu, legale Muster-AGB zu verwenden, die z. B. von den IHKn angeboten und individuell angepasst werden können.

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