Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Barzahlungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen möglich
Das Barzahlungsverbot für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt nicht für Minijobs in Privathaushalten. Das hat die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Troost ergeben.
Für Minijobs gilt das Haushaltsscheckverfahren; demnach genügt die Bescheinigung der Minijob-Zentrale nach § 28h Abs. 4 SGB IV als Zahlungsnachweis, um den Steuerabzug bei Barzahlung zu sichern.