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Einkommen-/Lohnsteuer | Entfernungspauschale, maßgebliche Straßenverbindung bei straßenverkehrsrechtlichen Benutzungsverboten und bei der Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren
(1) Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 ESG ist diejenige Verbindung, die von Kfz mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/Stunde befahren werden kann. (2) Für die Entfernungspauschale ist die kürzeste Straßenverbindung auch dann maßgeblich, wenn diese mautpflichtig ist oder mit dem vom Arbeitnehmer verwendeten Verkehrsmittel straßenverkehrsrechtlich nicht benutzt werden darf (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 2 und 4 EStG 2009; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 4 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom ; Art. 1 Nr. 4 Buchst. a Doppelbuchst. aa, Buchst. d des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unterneh...