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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 181

Aufklärungspflichten des Steuerberaters im Rahmen der Selbstanzeige

Hülya Dönmez

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-55582 Bei der Beratung hinsichtlich einer Selbstanzeige ist der Steuerberatungsvertrag als Werkvertrag zu qualifizieren, bei dem der Erfolg, namentlich die strafbefreiende Wirkung geschuldet ist. Andernfalls macht der Steuerberater sich schadensersatzpflichtig. Zu beachten ist jedoch, dass die Straffreiheit nur für das Strafrecht gilt. Nicht außer Acht zu lassen sind die möglichen disziplinar- oder berufsrechtlichen Konsequenzen für den jeweiligen Mandanten. Diese werden vielfach im Rahmen der Beratung nicht erörtert. Der Steuerberater muss jedoch als Organ der Rechtspflege den Mandanten umfänglich über die Folgen einer Selbstanzeige aufklären. Hierzu gehören auch die Rechtsfolgen außerhalb des Strafrechts. Tut er dies nicht, begeht er eine Pflichtverletzung.

Ausführlicher Beitrag s..

Disziplinarrechtliche Folgen bei Beamten

Das [i]Disziplinarmaßnahmen gegen BeamteDisziplinarecht soll dazu beitragen, Beamte an die Einhaltung ihrer Beamtenpflichten zu ermahnen und in schwerwiegenden Fällen aus dem Dienst dauerhaft zu entfernen. Folglich müssen Beamte, welche eine Steuerhinterziehung begangen haben, nicht nur ein Strafverfahren, welches nach einer wirksamen Selbstanzeige wieder ...

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