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Änderungen der AO im Jahr 2013
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-55578 Die AO wurde im Jahr 2013 durch sechs verschiedene Gesetze geändert. Die Änderungen waren nicht allein verfahrensrechtlicher Natur. Folgende Änderungen sind besonders bedeutsam:
Ausführlicher Beitrag s..
Elektronische Kommunikation im Besteuerungsverfahren
[i]Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung§ 30 Abs. 7, § 87a und § 119 Abs. 3 AO enthalten neue Regelungen für die elektronische Übermittlung dem Steuergeheimnis unterliegender Daten an den Steuerpflichtigen über De-Mail-Dienste. Eine Pflicht zur Nutzung von De-Mail besteht dabei aber nicht. In § 357 AO wurde klargestellt, dass ein Einspruch (wie bisher schon nach dem AEAO zu § 357) elektronisch ohne Signatur eingelegt werden kann.
Steuerliches Gemeinnützigkeitsrecht
[i]Diverse Änderungen im GemeinnützigkeitsrechtDurch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom (BGBl 2013 I S. 556) wurden die §§ 53, 55, 58, 60a, 62, 63 und 67a AO geändert oder neugefasst. Diese Änderungen sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft getreten. Durch das AmtshilfeRLUmsG wurden zudem die §§ 53 und 68 AO mit Wirkung ab geändert.
Urkundenvorlage auf Verlangen der Finanzbehörde
[i]Ermessensentscheidung über einzusetzendes BeweismittelAuskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 AO und Vorlageverlangen nach § 97 AO wurden vom Gesetzgeber als gleichwertige Ermittlungsinstrumente eingestuft. Durch Änderung des § 107 AO wurde zugleich die gesetzliche Ent...