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VG Aachen 17.12.2013 S 13 EG 6/13 BG, NWB 9/2014 S. 584

Sozialrecht | Stichtagsregelung zum Betreuungsgeld verfassungsrechtlich unbedenklich

Die Stichtagsregelung, der zufolge Betreuungsgeld nicht für vor dem 1. 8. 2012 geborene Kinder gezahlt wird (§ 27 Abs. 3 Satz 1 BEEG), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie stellt nämlich eine durch sachliche Gründe getragene sozial- und fiskalpolitische Entscheidung des Gesetzgebers dar, die sich zulässig im Rahmen des ihm verfassungsrechtlich [i]infoCenter „Erziehungsgeld/Elterngeld und Elternzeit” NWB DAAAB-44664 eingeräumten weiten Gestaltungsspielraums bewegt und deshalb weder gegen das Gleichheitsgebot (Art. 3 GG) verstößt noch in Widerspruch zu den Schutzgeboten (Art. 6 GG) oder des Sozialstaatsgebots (Art. 20 Abs. 3 GG) steht, welches ohnehin nicht dahin auszulegen ist, dass mit seiner Hilfe im Nachhinein jede Einzelfallentscheidung modifiziert werden müsste, deren Anwendung sich im konkreten Fall als nachteilig oder als Härte auswirken kann.

Anmerkung:

Eine vergleichbare Stichtagsregelung,...

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