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FG Düsseldorf 3.12.2013 13 K 2184/12 E , NWB 9/2014 S. 577

Lohnsteuer | Behandlung einer Steuernachzahlung bei Nettolohnvereinbarung

Das klargestellt, dass Einkommensteuernachzahlungen durch den Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung nicht auf einen Bruttobetrag hochzurechnen sind. Der Kläger, ein japanischer Staatsangehöriger, war aufgrund einer Entsendungsvereinbarung als Angestellter in Deutschland tätig. Er traf mit seiner Arbeitgeberin eine Nettolohnvereinbarung. Danach zahlte die Arbeitgeberin den Nettolohn aus und übernahm die darauf anfallenden Steuern. Im Rahmen von Veranlagungen anfallende Einkommensteuererstattungen wurden an die Arbeitgeberin abgeführt. Kam es zu Nachzahlungen, wurden diese von der Arbeitgeberin S. 578erbracht. Zwischen den Beteiligten war streitig, ob die als Arbeitslohn zu erfassenden Einkommensteuernachzahlungen durch die Arbeitgeberin den Brutt...

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