Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Spende einer Steuerberatungs-GmbH an den Papst kann nicht steuermindernd berücksichtigt werden
Eine Spende, die direkt an den Papst geleistet wird, kann nach dem in Deutschland nicht steuermindernd berücksichtigt werden.
Geklagt hatte eine Steuerberatungs-GmbH, deren Geschäftsführer im Rahmen einer Generalaudienz dem Papst persönlich einen Scheck über 50.000 € übergeben hatte. Hierfür erhielt die GmbH eine Spendenbescheinigung, die als Aussteller den „Staatssekretär seiner Heiligkeit“ und als Ausstellungsort den Vatikan auswies. Das Finanzamt sah nicht die katholische Kirche Deutschland, sondern den Vatikanstaat als Empfänger der [i]infoCenter „Spenden” NWB DAAAB-13232 Zuwendung an und versagte den Spendenabzug. Das Finanzgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH ist noch nicht bekannt.