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FG Münster 09.12.2013 3 K 3969/11 Erb, NWB 9/2014 S. 580

Erbschaftsteuer | Antrag auf Optionsverschonung für jede wirtschaftliche Einheit möglich?

Der 3. Senat des die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, nach der der Antrag auf Optionsverschonung im Erbfall insgesamt nur einheitlich für alle Arten des erworbenen begünstigten Vermögens (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften) gestellt werden könne.

Anmerkung:

Für eine „objektbezogene“ Anwendung des § 13a ErbStG, bei der die Regelverschonung neben der Optionsverschonung für verschiedene wirtschaftliche Einheiten anwendbar bleibt, sprechen sich in der Literatur verschiedene Stimmen aus. So führt etwa Philipp (in Viskorf/Knobel/ Schuck, ErbStG/BewG, § 13a ErbStG, Rn. 169 ff.) aus, die Optionsverschonung stocke den Verschonungsabschlag der Regelverschonung auf. Soweit die Voraussetzungen der Optionsverschonung nicht erf...

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