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Arbeitshilfe - Stand: 15.01.2015

Kulturförderabgabe / „Bettensteuer”: Übersicht aller erhebenden Kommunen für das gesamte Bundesgebiet

Die Kulturförderabgabe - auch „Bettensteuer”, „Übernachtungsabgabe”, „Beherbungsabgabe” oder „City Tax” genannt - wird kommunal erhoben und stellt eine indirekte Aufwandsteuer dar.

Für ausgewählte aktuell betroffene Kommunen stehen hier Links zu Informationen und Formularen zur Verfügung:

Da die Höhe und Art und Weise der Erhebung von jeder Kommune individuell bestimmt werden kann, ist es empfehlenswert, darüber hinaus erforderliche Informationen direkt bei der jeweils zuständigen Stadt bzw. Finanzverwaltung einzuholen.

Eine Übersicht zur Erhebung der Kulturförderabgabe im Bundesgebiet und weitere Informationen zum aktuellen Entwicklungsstand stellt die Homepage des DEHOGA Bundesverbandes als PDF-Download zur Verfügung:

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