Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfbelehrung bei Zusammenschau einer an sich zutreffenden Rechtsbehelfsbelerung und der sich
daran anschließenden für einen Laien missverständliche Hinweise
Leitsatz
Die Rechtsbehelfsbelehrung (im Streitfall in einem Kindergeldbescheid) ist unrichtig, wenn zwar die unter der Überschrift
„Rechtsbehelfsbelehrung” gemachten Ausführungen alle nach § 356 Abs. 1 AO erforderlichen Angaben vollständig und unmissverständlich
enthalten, sich daran aber „Hinweise” anschließen, die einem nicht juristisch vorgebildeten Bescheidadressaten bei der Lektüre
der Rechtsbehelfsbelehrung samt der Hinweise den Eindruck vermitteln können, er könne statt der Anfechtung des Verwaltungsakts
bei der Familienkasse auch form- und fristlos Einwände geltend machen.
Fundstelle(n): HAAAE-55230
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 15.01.2014 - 8 K 959/12 (Kg)
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