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WP Praxis 3/2014 S. 81

Übergangsfrist für die SEPA Umstellung bis zum verlängert

Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar. Die SEPA-Verordnung 260/1012 der EU sieht die SEPA-Einführung am vor. Ab diesem Zeitpunkt sollten Überweisungen und Lastschriften nur noch nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden.

Die EU-Kommission hat am eine Änderung der SEPA-Verordnung vorgeschlagen, nach der in einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum die bisherigen Altformate im Zahlungsverkehr ausnahmsweise weiter genutzt werden können. Durch die Einführung der Übergangsfrist soll vermie...

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