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WP Praxis 3/2014 S. 84

Haftungsbegrenzung nach den AAB

Mit Urteil vom hat das LG Hamburg (Az. 309 O 425/08) eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war bei einer inzwischen insolventen AG im Vorfeld eines Börsengangs als Abschlussprüfer und Sonderprüfer (betreffend Forderungen) tätig.

In der Urteilsbegründung nimmt das LG u. a. auch zur Reichweite der Haftungsbegrenzung nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) Stellung. Das LG hält diese Klausel wegen Verstoßes gegen §§ 310 Abs. 1, 307 Abs. 1 Satz 2 BGB insgesamt für unwirksam, sollte sie auch Fälle grober Fahrlässigkeit einschließen. Ihr Wortlaut sei insoweit für die Vertragspartner nicht eindeutig. Gegen das Urteil wurde beim OLG Hamburg Berufung eingelegt (Az. 18/13 U 60/13).

Der Fachausschuss Recht (FAR...

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