Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Haftung des Wirtschaftsprüfers als Mittelverwendungskontrolleur
Neuerungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zurWirtschaftsprüfer-Haftung
Der BGH urteilte am über die Haftung eines Wirtschaftsprüfers, der als Mittelverwendungskontrolleur für Filmfonds eingesetzt war. Das BGH-Urteil betrifft Kapitalanlagemodelle und damit Klagen von Anlegern, die den (Total-)Verlust des eingesetzten Kapitals erlitten hatten. Damit ist das Urteil auch in den Kontext einer tendenziell anlegerfreundlichen Rechtsprechung des BGH einzuordnen. Gleichzeitig betrifft das Urteil nicht die herkömmlichen Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfern, namentlich die Jahresabschlussprüfung oder die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung, dennoch aber berufstypische Tätigkeiten, für die häufig Wirtschaftsprüfer beauftragt werden. Das Urteil enthält über den entschiedenen Einzelfall hinausgehende, quasi allgemeingültige, Rechtsgrundsätze.
Die Mittelverwendungskontrolle gehört zu den berufstypischen Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer. Die Ausführungen im Urteil sind aber auch auf andere Tätigkeitsbereiche des Wirtschaftsprüfers anzuwenden.
Die anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH setzt sich fort; dadurch erweitert sich auch die Haftungsgefahr für den W...