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Fallstricke bei der Umwandlung einer Verbindlichkeit in Genussrechte
Droht [i]Hoffmann, Der Debt-Mezzanine-Swap, StuB 11/2012 S. 417 NWB CAAAE-10452 einer GmbH die Überschuldung, kann eine Umwandlung ihrer Verbindlichkeiten in Genussrechte ein Weg sein, aus dem Fremdkapital (Verbindlichkeiten) Eigenkapital (Genussrechte) zu machen. Steuerlich droht durch einen solchen auch „Debt-Mezzanine-Swap“ genannten Vorgang aber eine Gewinnerhöhung, die zu einer Steuerbelastung führt und den Sanierungserfolg gefährdet. Diese Gefahr wird durch eine Kurzinfo der OFD Rheinland noch erhöht.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Sachverhalt
Die [i]Handelsbilanz: Aus Fremd- wird Eigenkapital sanierungsbedürftige V-GmbH hat zum einen Verlustvortrag von 100.000 €. Zu den Gläubigern der V-GmbH gehört G, der eine Forderung von 50.000 € gegen die V-GmbH hat. Die V-GmbH und G vereinbaren eine Umwandlung der Forderung des G in Genussrechte. Dabei soll G nicht am Liquidationserlös der V-GmbH beteiligt werden. Nach der Umwandlung bucht die V-GmbH wie folgt:
In [i]Umwandlung der Verbindlichkeit in Genussrechtskapital ihrer Handelsbilanz wandelt sie die Verbindlichkeit in Eigenkapital um (Genussrechtskapital).
In ihrer Steuerbilanz behält sie die Passivierung der Verbindlichkeit gegenüber G bei. Die V-GmbH begründet dies mit der Regelung des § 8 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 KStG: Danach würden nur [i]Steuerbilanz bleibt unverändert sol...