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BBK Nr. 4 vom Seite 197

Umsatzsteuerliche Ortsverlagerung bei elektronischen Dienstleistungen ab 2015

Anpassung der IT-Systeme rechtzeitig starten

Michael Heuser

[i]Sikorski, Umsatzsteuer im Binnenmarkt, 8. Aufl., Herne 2013 Nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, zum eine neue Ortsregelung bei elektronischen Dienstleistungen umzusetzen. Bisher steht die gesetzliche Neuregelung immer noch aus und erfolgt vermutlich zum Jahresende in einem „Jahressteuergesetz“. Die Anbieter elektronischer Dienstleistungen z. B. aus der Software-Branche sollten schon jetzt beginnen, ihre ERP-Systeme so umzustellen, dass sie ab 2015 ihre Leistungen korrekt fakturieren und buchen können, um zutreffende Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu generieren. Der Beitrag erläutert den rechtlichen Hintergrund und zeigt, welche Dienstleistungen im Einzelnen betroffen sind.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtlicher Hintergrund

[i]Gesetzliche Neuregelung zum 1. 1. 2015 fehlt noch Mit der Richtlinie 2008/8/EG wurde die Mehrwertsteuersystemrichtlinie zum bzw. geändert. Der deutsche Gesetzgeber hat diese europäischen Vorschriften (sog. EU-Mehrwertsteuerpaket), soweit diese den betrafen, im Jahressteuergesetz 2009 vom umgesetzt. Die Änderungen zum müssen noch in diesem Jahr in das deutsche Umsatzsteuergesetz übernommen werden; dies könnte im Rahmen des zu erwartenden Jahressteuergesetzes 2014 erfolg...

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