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Gesellschaftsrecht | Grenzüberschreitende Sitzverlegung von Gesellschaften
Nachdem im Hinblick auf die Etablierung einer möglichst großzügigen Mobilität von Gesellschaften der EuGH wiederholt (zuletzt Urteil vom - Rs. C-378/10 NWB VAAAE-16289 in Sachen VALE) unter Hinweis auf die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49, 54 AEUV die Gleichbehandlung von inländischen und grenzüberschreitenden Umwandlungen unter Berücksichtigung der für nationale Rechtsträger geltenden Vorgaben im Zuzugstaat gefordert hat, muss das deutsche Recht nunmehr auch die grenzüberschreitende Sitzverlegung einer [i]Thömmes, NWB 37/2012 S. 3018luxemburgischen S.a.r.l.-Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Deutschland unter identitätswahrender (formwechselnder) Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht anerkennen.
Das Gericht hat seine noch vor der EuGH-Entscheidung in Sachen...