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FG München Urteil v. - 14 K 246/10

Gesetze: KN Position 8521 KN Position 8527 KN Position 8528

Einreihung eines DVD-Players, eines Multimediacenters und eines Uhrenradios

Leitsatz

1. Ein DVD-Player mit eingebautem Videotuner ist in die Unterposition 8521 9000 900 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen. Eine für eine ähnliche Ware erlassene Einreihungsverordnung kann nur dann als Argumentationshilfe herangezogen werden, wenn die davon erfasste und die einzureihende Ware vergleichbar sind und sich die Codelinie nicht inzwischen geändert hat.

2. Auch der Küchen-Multimediacenter ist in die Codenummer 8528 2190 30 0 KN einzureihen. Auch dabei handelt es sich nicht um einen reinen DVD-Player.

3. Ein Uhrenradio, das u. a. über ein Rundfunkempfangsgerät, eine Weckfunktion, eine Funkuhr und ein Thermometer verfügt, ist der Unterposition 8527 3210 KN zuzuweisen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HAAAE-54809

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Urteil v. 25.07.2013 - 14 K 246/10

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