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Zur Neuorientierung des § 8 c KStG – ein Diskussionsbeitrag
Nach einer Einführung und einer Begriffserläuterung werden die langfristigen fiskalischen Auswirkungen eines Mantelkaufs sowie einer Mantelverwendung untersucht. Ergebnis ist, dass eine steuerliche Sanktionierung allein des Mantelkaufs fiskalisch nicht zu begründen ist. Anschließend wird eine Differenzierung steuerlicher Verlustvorträge in verschiedene Komponenten vorgenommen. Damit einhergehend wird ein am derzeitigen Besteuerungssystem ausgerichtetes „Referenzkonzept” zur Nutzung und zum Untergang bestimmter Verlustkomponenten für den Fall der Mantelverwendung vorgestellt. Danach wird dieses Konzept mit der aktuellen Fassung des § 8 c KStG verglichen. Den Schluss bildet ein Vorschlag zur Neufassung des § 8 c KStG unter Rückgriff auf das „Referenzkonzept” sowie auf die gesellschaftsrechtliche Regelung zur wirtschaftlichen Neugründung.
1 Einleitung
1.1 Entwicklungen des § 8 c KStG und Problemfelder
Der erst seit 2007 in Kraft befindliche § 8 c KStG kann heute schon auf ein bewegtes Leben zurückblicken. Eingeführt durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008, löste § 8 c KStG die Mantelkaufvorschrift in § 8 Abs. 4 KStG a. F. ab. Mit dem Wunsch nach einer Vereinfachung wurde das streitbehaftete Kriterium der „schädlichen Betriebsvermögenszuführung” a...