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StuB Nr. 3 vom Seite 81

Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Definitionen

Die Ansatzvoraussetzungen für eine Rückstellung kann man zu Beginn der Urteilsbegründung jedes einschlägigen BFH-Urteils bequem nachlesen:

  • Bestehen einer der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeit (Schuld) bzw. Eintreten derselben mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum Bilanzstichtag gegen einen Außenstehenden,

  • wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung bis zum Bilanzstichtag,

  • überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus der Verpflichtung.

Speziell im Umweltbereich – dem überwiegenden Anwendungsfall der hier behandelten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen – gesellen sich noch weitere konkretisierende Ansatzvoraussetzungen zu den eben genannten allgemeingültigen :

  • Verpflichtung zu einem bestimmten Handeln innerhalb einer bestimmten Frist;

  • Fristsetzung durch Verwaltungsakt oder (ersatzweise)

  • eine Handlungsverpflichtung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen;

  • die einen konkreten Gesetzesbefehl voraussetzen, der bei Verletzung zu Sanktionen führt;

  • der Stpfl. darf sich der Erfüllung der Verpflichtung nicht aus eigener Kraft entziehen können .

II. Sonderrecht für Umweltverpflichtungen?

Die (z...

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