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Die Fallstricke des WEG-Verwaltervertrags
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-54644 Der WEG-Verwaltervertrag wird in vielen Eigentümergemeinschaften nur als notwendiges Übel betrachtet. Diese Betrachtung wird der Bedeutung des Vertrags auf keinen Fall gerecht. Sehr häufig sind die Miteigentümer der Auffassung, mit dem Kauf einer Einheit sei alles getan, damit der Wert der Kaufsumme zwar vielleicht nicht vergrößert wird, zumindest aber erhalten bleibt. Gerade durch die Bewirtschaftung der Immobilie muss dafür gesorgt werden, dass ein Wertverlust nicht eintritt. Die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung durch den WEG-Verwalter ist daher der Renditegarant. Die Regeln der WEG-Verwaltung ergeben sich neben den gesetzlichen Vorgaben – in besonderer Weise – aus dem abgeschlossenen WEG-Verwaltervertrag. Unabhängig von den Kosten der WEG-Verwaltung sind die Regelungen im WEG-Verwaltervertrag besonders wichtig, damit es nicht zu Benachteiligungen der einzelnen Miteigentümer kommt. Einige dieser wesentlichen Aspekte des WEG-Verwaltervertrags sollen aufgezeigt werden.
Ausführlicher Beitrag s..
Beginn und Befristung
[i]Die Vertragslaufzeit sollte eine geordnete Abrechnung ermöglichenIn der Praxis wird i. d. R. ein befristeter Verwaltervertrag verwendet. Häufig wird die Laufzeit bis Juni oder Juli eines Jahres vereinbart...