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Umsetzung der sog. STEKO-Rechtsprechung in der Fondsanlage
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-54645Der EuGH hatte im Verfahren gegen die STEKO-Industriemontage GmbH bezüglich des Abzugsverbots für Teilwertabschreibungen nach § 8b Abs. 3 KStG a. F. zu entscheiden. Durch nachfolgende gerichtliche Entscheidungen wurde die Anwendung der Rechtsprechung bis zum derzeitigen Ist-Stand konkretisiert.
Ausführlicher Beitrag s..
Rechtsentwicklung: [i]Zeitlich unterschiedliche Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG verstößt gegen das GemeinschaftsrechtNach der STEKO-Rechtsprechung des , STEKO-Industriemontage GmbH, BStBl 2011 II S. 95) stellt die zeitlich unterschiedliche Anwendung von § 8b Abs. 3 KStG in den Jahren 2001 und 2002 für Anteile an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften im Falle von Streubesitzbeteiligungen einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht dar. Das Urteil ist auch anwendbar, wenn die ausländischen Aktien über einen Investmentfonds gehalten wurden (, BStBl 2011 II S. 229).
Saldierungsfrage: [i]Saldierung aufFondsebene?Zur praktischen Umsetzung auf Ebene der Fondsanleger hat das BMF am (BStBl 2011 I S. 201) ein Schreiben erlassen. Danach soll eine steuerliche Berücksichtigung der Verluste nur insoweit zulässig sein, wie diese die entsprechenden Gewinne des Fonds aus ausländischen Aktien auf Fondsebene übersteigen. Hierdurch wird die positive Wirkung der ...